Neue Rentenreform 2027: Was sich ab 2027 für Selbständige und Freiberufler ändert

13. Mai 2026
Neue Rentenreform 2027: Was sich ab 2027 für Selbständige und Freiberufler ändert

Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet [1], am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt [2]. Damit ist klar: Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab. Für dich als Selbständige:r oder Freiberufler:in ist das mehr als ein politisches Detail. Die neue Rentenreform öffnet dir erstmals den vollen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. In diesem Beitrag findest du, was sich konkret ändert, welche Förderhöhen das Gesetz festschreibt und was du jetzt vorbereiten kannst.


Was steckt hinter der Rentenreform 2027?

Die Reform basiert auf zwei zentralen Bundestags-Drucksachen: dem Regierungsentwurf 21/4088 vom 11. Februar 2026 [3] und der finalen Beschlussempfehlung 21/4996 des Finanzausschusses vom 25. März 2026 [4]. Diese Beschlussempfehlung enthält die wichtigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Darunter die Erweiterung der Förderberechtigung auf Selbständige und die Senkung des Effektivkosten-Deckels.

Aus deiner Sicht als Solo-Unternehmer:in oder Freiberufler:in ist die Reform deshalb besonders relevant, weil sie zum ersten Mal seit Jahren auf dein tatsächliches Lebensmodell zugeschnitten ist: schwankende Einnahmen, oft keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente, Eigenverantwortung in der Vorsorge.


STAND DER VERKÜNDUNG: Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Die formelle Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen Stand Mai 2026 noch aus, sind aber Routine-Schritte. Inhaltlich gelten die hier dargestellten Eckwerte aus den verabschiedeten Drucksachen.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Wenn du wenig Zeit hast, bekommst du hier die Kurzfassung. Im weiteren Verlauf gehen wir auf jeden Punkt detailliert ein.

  • Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente. Neuabschlüsse von Riester-Verträgen sind ab dem 1.1.2027 nicht mehr möglich. [5]
  • Renditeorientierte Anlage in Aktien-ETFs und Fonds, ohne klassische Beitragsgarantie. Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie bleiben optional verfügbar. [1]
  • Staatliche Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr (50 % auf Beiträge bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 €). [6]
  • Sonderausgabenabzug bis 3.000 € pro Jahr, automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt. [6]
  • Selbständige und Freiberufler sind unmittelbar förderberechtigt, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. [7]
  • Bestehende Riester-Verträge können ohne Verlust der bisherigen Förderung ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. [8]
  • Effektivkosten beim Standardprodukt auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt, vom Finanzausschuss gegenüber den ursprünglich vorgesehenen 1,5 % nachgeschärft. [1]
  • Zusätzlich kann ein Staatsfonds als öffentlicher Anbieter eingerichtet werden, das hat der Finanzausschuss neu in die Reform eingebracht. [1]
  • Beim gesetzlichen Rentenniveau: Das Rentenpaket 2025 hält das Niveau von 48 % bis Juli 2031 stabil. [9]


Was bedeutet die Rentenreform 2027 konkret für dich als Selbständige:n?

Als Selbständige:r stehst du in der Altersvorsorge traditionell vor drei Problemen: oft kein verpflichtender Zugang zur gesetzlichen Rente, faktisch ausgeschlossene Riester-Förderung und steuerlich komplexe Alternativen wie die Rürup-Rente. Die Reform 2027 räumt einen Großteil dieser Hürden ab.

Volle Förderberechtigung – auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht

Das ist der wichtigste Punkt für dich: Im ursprünglichen Regierungsentwurf war unklar, ob nicht pflichtversicherte Selbständige Zugang zur vollen Förderung haben. Der Finanzausschuss hat das in seiner Beschlussempfehlung explizit klargestellt: Du bist als Selbständige:r unmittelbar förderberechtigt, wenn du Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (Freiberufler) erzielst und eine Steuererklärung abgibst [7]. Damit fallen die Pflichtversicherungs-Hürden, die dich bei Riester ausgeschlossen haben.

Konkrete Förderhöhe in Zahlen

Die staatliche Förderung läuft über eine prozentuale Grundzulage: 50 % auf Beiträge bis 360 € pro Jahr, danach 25 % auf Beiträge bis 1.800 €. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Pro Kind kommen bis zu 300 € hinzu (100 % auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 € pro Jahr und Kind) [6]. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr (10 € im Monat).

Zusätzlich zur Zulage gibt es einen Sonderausgabenabzug von bis zu 3.000 € pro Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die direkten Zulagen oder der Steuerabzug für dich vorteilhafter sind (Günstigerprüfung) [6]. Wenn du einen hohen Grenzsteuersatz hast, ist meist der Sonderausgabenabzug die attraktivere Variante.

Flexibilität bei schwankenden Einkommen

Anders als die Rürup-Rente, die dich an eine lebenslange Verrentung bindet und keine Kapitalauszahlung kennt [10], erlaubt dir das Altersvorsorgedepot variable Sparraten und eine Teilauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase [11]. Wenn dein Cashflow als Soloselbständige:r unregelmäßig ist, gewinnst du genau die Flexibilität, die Riester dir nie geben konnte.


Was bedeutet die Rentenreform 2027 für Freiberufler im Versorgungswerk?

Bist du Freiberufler:in mit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (also etwa Ärztin, Anwalt, Apotheker, Architektin oder Steuerberaterin) hat die Reform einen ergänzenden, keinen ersetzenden Charakter.

  • Dein Versorgungswerk bleibt unverändert bestehen. Pflichtbeiträge und Anwartschaften ändern sich nicht.
  • Wenn du selbständig tätig bist, bist du über § 18 EStG ohnehin unmittelbar förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot. [7]
  • Bist du als Pflichtmitglied im Versorgungswerk angestellt tätig (z. B. angestellte Anwältin in einer Kanzlei), wirst du durch die Reform neu in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen. [1]
  • Praktisch heißt das: Du kannst das Altersvorsorgedepot als zusätzliche Vorsorgesäule nutzen, statt einer klassischen Lebensversicherung mit höheren Kosten und niedriger Renditechance.
  • Für Berufsanfänger:innen mit niedrigem Anfangs-Einkommen: Der Mindestbeitrag von 10 € pro Monat hält dir den Zugang zur Förderung offen, ohne hohe feste Beitragspflichten zu schaffen.


Das Altersvorsorgedepot im Detail

Wenn die Reform ein Aushängeschild hat, dann das Altersvorsorgedepot. Die wichtigsten Bausteine, die jetzt gesetzlich festgeschrieben sind:

  • Anlageformen: Aktien-ETFs, Aktienfonds, Mischfonds, ohne klassische Beitragsgarantie. Erstmals geförderte Aktienanlage [1].
  • Standardprodukt: Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt mit zwei vorausgewählten Fonds (niedrigeres Risiko + Wachstum) anbieten. Effektivkosten max. 1,0 % p. a. [1].
  • Staatsfonds-Option: Zusätzlich kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung einen öffentlich getragenen Staatsfonds als Alternative zu den privaten Anbietern einrichten. Das war eine der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. [1].
  • Sicherheitsoptionen: Wenn du Wert auf Garantie legst, kannst du wählen, ob zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen sollen [11].
  • Auszahlungsphase: Beginn frühestens mit dem 65. Geburtstag, spätestens mit 70. Wahlweise lebenslange Rente, Auszahlungsplan bis 85 oder Kombination. Bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Beginn möglich [11].
  • Kleinbetragsregelung: Wenn deine potenzielle monatliche Rente unter ca. 1 % der Bezugsgröße in der Sozialversicherung liegt (2026: ~39,55 € pro Monat), kannst du eine Einmalauszahlung wählen [11].
  • Anbieterwechsel: Vereinfachte Mitnahme-Möglichkeit, transparente Kostenstruktur, keine versteckten Abschlusskosten beim Wechsel.

Wenn du eine vertiefende Analyse mit Rechenbeispielen suchst, findest du sie in unserem ausführlichen Beitrag „Altersvorsorgedepot 2027: Was Selbständige, Gründer und Freiberufler jetzt wissen müssen".


Altersvorsorgedepot vs. Riester – die wichtigsten Unterschiede

Der direkte Vergleich zeigt dir, warum die Reform mehr ist als eine kosmetische Korrektur:

  • Anlage: Riester = überwiegend Beitragsgarantieprodukte mit niedriger Rendite. Altersvorsorgedepot = ETFs und Fonds mit echter Renditechance [1].
  • Zugang: Riester = primär für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Altersvorsorgedepot = auch für nicht-pflichtversicherte Selbständige und Freiberufler [7].
  • Kosten: Riester = oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Altersvorsorgedepot = Effektivkosten beim Standardprodukt max. 1 % p. a. [1].
  • Auszahlung: Riester = mindestens 70 % verpflichtende Verrentung. Altersvorsorgedepot = bis zu 30 % Kapitalauszahlung, freie Wahl zwischen Rente und Plan [11].
  • Bestand: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – ein Umstieg ins Altersvorsorgedepot ist möglich, ohne dass bisherige Zulagen und Steuervorteile verloren gehen. Übertragung gilt nicht als Kündigung [8].
  • Wechselkosten: In den ersten fünf Vertragsjahren darf der alte Anbieter max. 150 € Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos [8].


Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot – was passt für dich besser?

Als Selbständige:r stehst du ab 2027 vor einer neuen Grundsatzentscheidung: Rürup-Rente, Altersvorsorgedepot oder eine Kombination? Die Eckdaten im direkten Vergleich:

  • Steuerlich absetzbar 2026: Rürup bis 30.826 € (Alleinstehende) bzw. 61.652 € (Ehepaare) pro Jahr; Altersvorsorgedepot bis 3.000 € Sonderausgabenabzug [10].
  • Auszahlung: Rürup = ausschließlich lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung, nicht vererbbar; Altersvorsorgedepot = flexibel, bis 30 % Kapital möglich, Verrentungs- oder Plan-Optionen [10], [11].
  • Zielgruppe: Rürup passt zu dir, wenn du einen hohen Grenzsteuersatz und langfristig stabil hohes Einkommen hast. Das Depot passt breiter, auch zu mittleren Einkommen und unregelmäßigen Cashflows.
  • Übertragbarkeit: Dein Rürup-Vertrag ist nicht in das Altersvorsorgedepot überführbar. Einmal Rürup, immer Rürup.


PRAXIS-HINWEIS

Wenn du 2026 noch über einen großen Rürup-Beitrag zur Steuerlast-Reduzierung nachdenkst, stell ihn nicht reflexartig zurück. Rürup und Altersvorsorgedepot schließen sich nicht aus, sie können sich strategisch ergänzen. Aber: Eine Einzelfallrechnung mit deinem Steuerprofil ist unverzichtbar, bevor du langfristige Verträge schließt.


Bestehender Riester-Vertrag – behalten, ruhen lassen oder übertragen?

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, kannst du ihn ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Die Übertragung gilt gesetzlich nicht als Kündigung, deine bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten [8]. Im Jahr der Übertragung gibt es keine erneute Förderung.

Wechselkosten in den ersten fünf Vertragsjahren: maximal 150 €. Danach kostenlos. Ablauf: Ein formloses Schreiben an deinen alten Anbieter genügt, dessen Zustimmung brauchst du nicht. Bearbeitungsdauer: 4–12 Wochen [8].

EMPFEHLUNG IN DREI SCHRITTEN

1) Lass deinen Riester-Vertrag prüfen: hohe laufende Kosten, niedrige Rendite, schlechte Konditionen? Dann ist die Übertragung 2027 fast immer sinnvoll. 

2) Ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags 2026 macht kaum noch Sinn. Ab 1.1.2027 sind ohnehin keine Neuabschlüsse mehr möglich. 

3) Wenn du kurz vor der Rente stehst, rechne nach: Bei wenigen Restjahren wiegt die ETF-Renditechance den Wechselaufwand selten auf.


Zeitplan: Wann passiert was?

  • 11. Februar 2026: Regierungsentwurf in Drucksache 21/4088 eingebracht [3].
  • 25. März 2026: Finanzausschuss verabschiedet Beschlussempfehlung 21/4996 mit Änderungen [4].
  • 27. März 2026: Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz [1].
  • 8. Mai 2026: Bundesrat stimmt zu [2].
  • Mai–Juli 2026: Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt (Routine-Schritte).
  • 2026 (zweite Jahreshälfte): Erste Anbieter bereiten Altersvorsorgedepot-Produkte vor; Vertragsabschluss wird im Vorlauf möglich.
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten der Reform. Ab diesem Stichtag staatliche Förderung. Gleichzeitig: keine Neuabschlüsse von Riester-Verträgen mehr möglich [5].
  • 2027 ff.: Übertragungen bestehender Riester-Verträge ins Altersvorsorgedepot werden umgesetzt.


Was ist mit der gesetzlichen Rente?

Parallel zur privaten Altersvorsorge wurde im Dezember 2025 das Rentenpaket 2025 beschlossen [9]. Die wichtigsten Punkte für dich:

  • Rentenniveau von 48 % bleibt bis 1. Juli 2031 stabil [9].
  • Rentenanpassung zum 1. Juli 2026: +4,24 % [12].
  • Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden vereinheitlicht: 2,5 Jahre → 3 Jahre – plus 0,5 Entgeltpunkte pro Kind [9].

Falls du freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlst oder im Versorgungswerk pflichtversichert bist, ist das vor allem ein Signal: Die staatliche Säule bleibt stabil, aber sie reicht für die meisten Soloselbständigen nicht aus. Die private Säule (Altersvorsorgedepot + Rürup) wird wichtiger.


Häufige Fragen zur Rentenreform 2027 (FAQ)

Wer profitiert konkret von der neuen Rentenförderung 2027?

Insbesondere drei Gruppen: Erstens Selbständige und Freiberufler:innen, die bisher faktisch von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren. Du bist ab 2027 unmittelbar förderberechtigt [7]. Zweitens jüngere Sparer:innen, die durch die längere Anspardauer am stärksten vom Renditevorteil eines ETF-Depots profitieren. Drittens alle, die ihre bestehenden Riester-Verträge auf ein renditeorientiertes Produkt umstellen wollen.

Lohnt sich ein neuer Riester-Vertrag heute noch?

In den allermeisten Fällen: Nein. Ab dem 1.1.2027 sind Riester-Neuabschlüsse ohnehin nicht mehr möglich [5]. Wenn du Anfang 2026 noch keinen Riester-Vertrag hast, bereite stattdessen die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots ab 2027 vor.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Dein Vertrag bleibt gültig und kann weiterlaufen. Ab 2027 ist eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass deine bisherigen Zulagen oder Steuervorteile verloren gehen [8]. Eine Einzelfallprüfung lohnt sich: Bei sehr alten Verträgen mit hoher Garantieverzinsung kann das Halten die bessere Option sein.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot konkret?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr (50 % auf Beiträge bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 €). Pro Kind kommen bis zu 300 € hinzu [6]. Zusätzlich ist ein Sonderausgabenabzug bis 3.000 € pro Jahr möglich. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.

Muss ich als Selbständige:r zwingend ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Es ergänzt deine bestehenden Wege (Rürup, betriebliche Modelle, freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente) und ersetzt sie nicht. Welcher Mix sinnvoll ist, hängt von deinem Steuerprofil, Einkommen und der bestehenden Versorgung ab.

Welche Rolle spielt das Altersvorsorgedepot 2027 für Gründer:innen?

Für dich als Gründer:in ist das Depot besonders attraktiv, weil der Mindestbeitrag nur 120 € im Jahr (10 € pro Monat) beträgt. In einkommensschwachen Anfangsjahren bleibt dein Zugang zur Förderung erhalten, ohne dass du dich an hohe feste Beitragspflichten binden musst.

Kann ich gleichzeitig in Rürup und ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Ja. Beide Produkte sind unabhängig voneinander. Eine Übertragung zwischen Rürup und Altersvorsorgedepot ist allerdings nicht vorgesehen [10], wenn du einmal in Rürup einzahlst, bleibst du dort gebunden.

Was ist mit einem Staatsfonds als Anbieter?

Die Bundesregierung kann per Rechtsverordnung einen öffentlich getragenen Staatsfonds als Alternative zu den privaten Anbietern einrichten [1]. Damit hättest du eine zusätzliche, voraussichtlich besonders kostengünstige Option. Genaue Ausgestaltung und Startzeitpunkt sind noch nicht bekannt.


Unsere Empfehlung: Was du jetzt schon tun kannst

Auch wenn die Reform erst 2027 in Kraft tritt, die richtigen Vorbereitungen kannst du heute schon treffen. Vier konkrete Schritte für dich:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Vorsorgeverträge hast du aktuell? Riester, Rürup, Lebensversicherung, freiwillige gesetzliche Rente, Versorgungswerk? Ohne diese Übersicht triffst du 2027 jede Entscheidung im Blindflug.
  2. Riester-Check: Lass deinen bestehenden Riester-Vertrag auf Kosten und Rendite prüfen. So hast du ab 1.1.2027 sofort eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine etwaige Übertragung.
  3. Steuerprofil prüfen: Wenn du in der aktuellen Steuerklasse einen sehr hohen Grenzsteuersatz hast, kannst du ggf. noch 2026 strategisch in die Rürup-Rente einzahlen. Aber nur, wenn die Bindung zu deiner Lebensplanung passt. Einzelfallrechnung ist hier Pflicht.
  4. Beratungstermin sichern: Im Jahr des Inkrafttretens werden Beratungstermine knapp. Wenn du 2026 die strategische Linie festlegst, kannst du 2027 die operativen Schritte schnell umsetzen.


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Stand dieses Beitrags

Mai 2026 – nach Bundestags-Beschluss vom 27.3.2026 und Bundesrats-Zustimmung vom 8.5.2026. Quellengrundlage sind die Bundestags-Drucksachen 21/4088 (Regierungsentwurf) und 21/4996 (Beschlussempfehlung). Die formelle Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt steht Stand Mai 2026 noch aus. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das BGBl die finale Fassung veröffentlicht oder die Bundesregierung weitere Ausführungsbestimmungen erlässt.

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Quellen

[1] Haufe Online Redaktion (27.3.2026): „Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz" – Auswertung der Beschlussempfehlung 21/4996

[2] Deutsche Rentenversicherung (8.5.2026): „Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge" 

[3] Bundestags-Drucksache 21/4088 (11.2.2026): „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)" 

[4] Bundestags-Drucksache 21/4996 (25.3.2026): Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit Änderungen 

[5] Bundesregierung: „Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert" 

[6] Bundesfinanzministerium: „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge" 

[7] handwerk.com: „Geförderte Altersvorsorge – gilt sie wirklich für Selbstständige?" / VGSD-Stellungnahme 

[8] finanzen.net (11.5.2026): „Riester-Vertrag: Warum du den Wechsel ins Altersvorsorgedepot jetzt schon vorbereiten solltest" 

[9] Deutscher Bundestag (KW 49/2025): „Bundestag beschließt das Rentenpaket" 

[10] Finanztip: „Rürup-Rente – Vor- und Nachteile der Basisrente"

[11] Finanztip: „Altersvorsorgedepot – Funktionsweise, Förderung & Unterschiede"

[12] Deutsche Rentenversicherung (5.3.2026): „Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent"


Dieser Artikel ist ein Informationsangebot und ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung.

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