Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet [1], am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt [2]. Damit ist klar: Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab. Für dich als Selbständige:r oder Freiberufler:in ist das mehr als ein politisches Detail. Die neue Rentenreform öffnet dir erstmals den vollen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. In diesem Beitrag findest du, was sich konkret ändert, welche Förderhöhen das Gesetz festschreibt und was du jetzt vorbereiten kannst.
Die Reform basiert auf zwei zentralen Bundestags-Drucksachen: dem Regierungsentwurf 21/4088 vom 11. Februar 2026 [3] und der finalen Beschlussempfehlung 21/4996 des Finanzausschusses vom 25. März 2026 [4]. Diese Beschlussempfehlung enthält die wichtigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Darunter die Erweiterung der Förderberechtigung auf Selbständige und die Senkung des Effektivkosten-Deckels.
Aus deiner Sicht als Solo-Unternehmer:in oder Freiberufler:in ist die Reform deshalb besonders relevant, weil sie zum ersten Mal seit Jahren auf dein tatsächliches Lebensmodell zugeschnitten ist: schwankende Einnahmen, oft keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente, Eigenverantwortung in der Vorsorge.
STAND DER VERKÜNDUNG: Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Die formelle Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen Stand Mai 2026 noch aus, sind aber Routine-Schritte. Inhaltlich gelten die hier dargestellten Eckwerte aus den verabschiedeten Drucksachen.
Wenn du wenig Zeit hast, bekommst du hier die Kurzfassung. Im weiteren Verlauf gehen wir auf jeden Punkt detailliert ein.
Als Selbständige:r stehst du in der Altersvorsorge traditionell vor drei Problemen: oft kein verpflichtender Zugang zur gesetzlichen Rente, faktisch ausgeschlossene Riester-Förderung und steuerlich komplexe Alternativen wie die Rürup-Rente. Die Reform 2027 räumt einen Großteil dieser Hürden ab.
Das ist der wichtigste Punkt für dich: Im ursprünglichen Regierungsentwurf war unklar, ob nicht pflichtversicherte Selbständige Zugang zur vollen Förderung haben. Der Finanzausschuss hat das in seiner Beschlussempfehlung explizit klargestellt: Du bist als Selbständige:r unmittelbar förderberechtigt, wenn du Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (Freiberufler) erzielst und eine Steuererklärung abgibst [7]. Damit fallen die Pflichtversicherungs-Hürden, die dich bei Riester ausgeschlossen haben.
Die staatliche Förderung läuft über eine prozentuale Grundzulage: 50 % auf Beiträge bis 360 € pro Jahr, danach 25 % auf Beiträge bis 1.800 €. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Pro Kind kommen bis zu 300 € hinzu (100 % auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 € pro Jahr und Kind) [6]. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr (10 € im Monat).
Zusätzlich zur Zulage gibt es einen Sonderausgabenabzug von bis zu 3.000 € pro Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die direkten Zulagen oder der Steuerabzug für dich vorteilhafter sind (Günstigerprüfung) [6]. Wenn du einen hohen Grenzsteuersatz hast, ist meist der Sonderausgabenabzug die attraktivere Variante.
Anders als die Rürup-Rente, die dich an eine lebenslange Verrentung bindet und keine Kapitalauszahlung kennt [10], erlaubt dir das Altersvorsorgedepot variable Sparraten und eine Teilauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase [11]. Wenn dein Cashflow als Soloselbständige:r unregelmäßig ist, gewinnst du genau die Flexibilität, die Riester dir nie geben konnte.
Bist du Freiberufler:in mit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (also etwa Ärztin, Anwalt, Apotheker, Architektin oder Steuerberaterin) hat die Reform einen ergänzenden, keinen ersetzenden Charakter.
Wenn die Reform ein Aushängeschild hat, dann das Altersvorsorgedepot. Die wichtigsten Bausteine, die jetzt gesetzlich festgeschrieben sind:
Wenn du eine vertiefende Analyse mit Rechenbeispielen suchst, findest du sie in unserem ausführlichen Beitrag „Altersvorsorgedepot 2027: Was Selbständige, Gründer und Freiberufler jetzt wissen müssen".
Der direkte Vergleich zeigt dir, warum die Reform mehr ist als eine kosmetische Korrektur:
Als Selbständige:r stehst du ab 2027 vor einer neuen Grundsatzentscheidung: Rürup-Rente, Altersvorsorgedepot oder eine Kombination? Die Eckdaten im direkten Vergleich:
PRAXIS-HINWEIS
Wenn du 2026 noch über einen großen Rürup-Beitrag zur Steuerlast-Reduzierung nachdenkst, stell ihn nicht reflexartig zurück. Rürup und Altersvorsorgedepot schließen sich nicht aus, sie können sich strategisch ergänzen. Aber: Eine Einzelfallrechnung mit deinem Steuerprofil ist unverzichtbar, bevor du langfristige Verträge schließt.
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, kannst du ihn ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Die Übertragung gilt gesetzlich nicht als Kündigung, deine bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten [8]. Im Jahr der Übertragung gibt es keine erneute Förderung.
Wechselkosten in den ersten fünf Vertragsjahren: maximal 150 €. Danach kostenlos. Ablauf: Ein formloses Schreiben an deinen alten Anbieter genügt, dessen Zustimmung brauchst du nicht. Bearbeitungsdauer: 4–12 Wochen [8].
1) Lass deinen Riester-Vertrag prüfen: hohe laufende Kosten, niedrige Rendite, schlechte Konditionen? Dann ist die Übertragung 2027 fast immer sinnvoll.
2) Ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags 2026 macht kaum noch Sinn. Ab 1.1.2027 sind ohnehin keine Neuabschlüsse mehr möglich.
3) Wenn du kurz vor der Rente stehst, rechne nach: Bei wenigen Restjahren wiegt die ETF-Renditechance den Wechselaufwand selten auf.
Parallel zur privaten Altersvorsorge wurde im Dezember 2025 das Rentenpaket 2025 beschlossen [9]. Die wichtigsten Punkte für dich:
Falls du freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlst oder im Versorgungswerk pflichtversichert bist, ist das vor allem ein Signal: Die staatliche Säule bleibt stabil, aber sie reicht für die meisten Soloselbständigen nicht aus. Die private Säule (Altersvorsorgedepot + Rürup) wird wichtiger.
Insbesondere drei Gruppen: Erstens Selbständige und Freiberufler:innen, die bisher faktisch von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren. Du bist ab 2027 unmittelbar förderberechtigt [7]. Zweitens jüngere Sparer:innen, die durch die längere Anspardauer am stärksten vom Renditevorteil eines ETF-Depots profitieren. Drittens alle, die ihre bestehenden Riester-Verträge auf ein renditeorientiertes Produkt umstellen wollen.
In den allermeisten Fällen: Nein. Ab dem 1.1.2027 sind Riester-Neuabschlüsse ohnehin nicht mehr möglich [5]. Wenn du Anfang 2026 noch keinen Riester-Vertrag hast, bereite stattdessen die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots ab 2027 vor.
Dein Vertrag bleibt gültig und kann weiterlaufen. Ab 2027 ist eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass deine bisherigen Zulagen oder Steuervorteile verloren gehen [8]. Eine Einzelfallprüfung lohnt sich: Bei sehr alten Verträgen mit hoher Garantieverzinsung kann das Halten die bessere Option sein.
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr (50 % auf Beiträge bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 €). Pro Kind kommen bis zu 300 € hinzu [6]. Zusätzlich ist ein Sonderausgabenabzug bis 3.000 € pro Jahr möglich. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Es ergänzt deine bestehenden Wege (Rürup, betriebliche Modelle, freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente) und ersetzt sie nicht. Welcher Mix sinnvoll ist, hängt von deinem Steuerprofil, Einkommen und der bestehenden Versorgung ab.
Für dich als Gründer:in ist das Depot besonders attraktiv, weil der Mindestbeitrag nur 120 € im Jahr (10 € pro Monat) beträgt. In einkommensschwachen Anfangsjahren bleibt dein Zugang zur Förderung erhalten, ohne dass du dich an hohe feste Beitragspflichten binden musst.
Ja. Beide Produkte sind unabhängig voneinander. Eine Übertragung zwischen Rürup und Altersvorsorgedepot ist allerdings nicht vorgesehen [10], wenn du einmal in Rürup einzahlst, bleibst du dort gebunden.
Die Bundesregierung kann per Rechtsverordnung einen öffentlich getragenen Staatsfonds als Alternative zu den privaten Anbietern einrichten [1]. Damit hättest du eine zusätzliche, voraussichtlich besonders kostengünstige Option. Genaue Ausgestaltung und Startzeitpunkt sind noch nicht bekannt.
Auch wenn die Reform erst 2027 in Kraft tritt, die richtigen Vorbereitungen kannst du heute schon treffen. Vier konkrete Schritte für dich:
Deine persönliche Vorsorge-Strategie für 2027 erstellen
Du weißt, dass du handeln musst, aber nicht, in welcher Reihenfolge? In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir deine aktuelle Vorsorgesituation und entwerfen mit dir eine Strategie, die zur Reform 2027 passt. Termin direkt online buchen.
Stand dieses Beitrags
Mai 2026 – nach Bundestags-Beschluss vom 27.3.2026 und Bundesrats-Zustimmung vom 8.5.2026. Quellengrundlage sind die Bundestags-Drucksachen 21/4088 (Regierungsentwurf) und 21/4996 (Beschlussempfehlung). Die formelle Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt steht Stand Mai 2026 noch aus. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das BGBl die finale Fassung veröffentlicht oder die Bundesregierung weitere Ausführungsbestimmungen erlässt.
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Quellen
[4] Bundestags-Drucksache 21/4996 (25.3.2026): Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit Änderungen
[5] Bundesregierung: „Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert"
[6] Bundesfinanzministerium: „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge"
[9] Deutscher Bundestag (KW 49/2025): „Bundestag beschließt das Rentenpaket"
[10] Finanztip: „Rürup-Rente – Vor- und Nachteile der Basisrente"
[11] Finanztip: „Altersvorsorgedepot – Funktionsweise, Förderung & Unterschiede"
Dieser Artikel ist ein Informationsangebot und ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung.

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