Altersvorsorgedepot 2027: Alles, was Selbstständige wissen müssen | GründerFinanz

Altersvorsorgedepot 2027: Was Selbständige, Gründer und Freiberufler jetzt wissen müssen

30. März 2026
Altersvorsorgedepot 2027: Was Selbständige, Gründer und Freiberufler jetzt wissen müssen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Bundestag hat am 27. März 2026 die größte Rentenreform seit Jahren beschlossen.
  • Die Riester-Rente wird ab 1. Januar 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt.
  • Erstmals können ALLE Selbständigen — auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht — die volle Förderung nutzen.
  • Staatliche Grundzulage: bis zu 540 € jährlich + 300 € pro Kind.
  • Investiert wird in ETFs und Fonds, keine teure Kapitalgarantie mehr.


Warum diese Reform für Selbständige so wichtig ist

Jahrelang waren Selbständige und Freiberufler bei der staatlich geförderten Altersvorsorge außen vor. Riester war ihnen entweder gar nicht zugänglich oder nur unter eingeschränkten Bedingungen. Das ändert sich jetzt fundamental.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das am 27. März 2026 im Bundestag verabschiedet wurde, wird das neue Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 für ALLE Selbständigen geöffnet. Egal ob Freelancer, Unternehmer oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht.

Kurz gesagt: Der Staat schenkt dir bis zu 540 Euro pro Jahr als direkte Zulage auf dein Depot. Zusätzlich gibt es steuerliche Vorteile. Und das alles für Investments in ETFs. Ohne die teuren und ineffizienten Konstrukte der alten Riester-Welt.


Was ist das Altersvorsorgedepot genau?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Im Unterschied zur Riester-Rente gibt es keine Versicherungskomponente und keine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie. Stattdessen investierst du direkt in Fonds und ETFs, mit deutlich höheren Renditechancen.

Der Staat fördert deine Einzahlungen durch direkte Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Es gibt zudem eine gesetzliche Positivliste zulässiger Wertpapiere, die dich vor hochspekulativen Investments schützt, ohne die Renditechancen unnötig einzuschränken.


Die staatliche Förderung im Detail


Sparleistung pro JahrStaatliche Zulage
Max. Zulage
Bis 360 €
50 %
180 €
360,01 € – 1.800 €
25 %
360 €
Grundzulage gesamt

540 €
Kinder (bis 300 € Eigenbeitrag)
100 %
300 € / Kind
Jungsparende (Einstieg vor 25)
Einmalbonus
200 €


Zum Vergleich: Die bisherige Riester-Grundzulage lag bei nur 175 Euro jährlich. Das neue System ist damit für die meisten Sparer deutlich attraktiver.


Beispielrechnung für einen Selbständigen:

Wer jährlich 1.800 Euro einzahlt (also 150 Euro/Monat), erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Das entspricht einem staatlichen Zuschuss von 30% auf den Gesamtbeitrag. Effektiv sparst du also nur 1.260 Euro aus eigener Tasche — angelegt werden aber 1.800 Euro.


Steuerliche Vorteile

Neben den direkten Zulagen profitierst du von erheblichen steuerlichen Vorteilen:

  • Beiträge bis 1.800 Euro jährlich sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
  • Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer auf Gewinne an — Rebalancing ist steuerfrei.
  • Keine laufende Besteuerung von Dividenden oder Zinserträgen während der Laufzeit.


Wichtig zu wissen: Im Rentenalter werden die Auszahlungen mit dem dann gültigen Einkommensteuersatz versteuert. Das ist zwar nicht das Günstigste — aber durch die jahrzehntelange steuerfreie Thesaurierung und den Zinseszinseffekt deutlich vorteilhafter als ein normales ETF-Depot.


Wer ist förderberechtigt?

Das ist die vielleicht wichtigste Änderung gegenüber Riester: Die Förderung steht jetzt offen für:

  • Alle Angestellten (gesetzlich rentenversichert)
  • Beamte
  • Pflichtversicherte in Berufsversorgungswerken
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • ALLE anderen Selbständigen (Freelancer, Unternehmer, Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht (NEU!))


Für Gründer & Selbständige besonders relevant

Wer ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat, keine Angestelltentätigkeit ausübt und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, war bisher von Riester ausgeschlossen.

Das ändert sich ab 2027, vollständig und ohne Einschränkung.

Gerade für diese Gruppe ist das Altersvorsorgedepot eine riesige Chance, zum ersten Mal staatlich gefördert für das Alter zu sparen.


Konditionen und Rahmenbedingungen

Mindestbeitrag: 120 Euro jährlich (10 Euro/Monat)

Maximal geförderter Beitrag: 1.800 Euro jährlich

Maximaler Jahresbeitrag insgesamt: 6.840 Euro

Kostenobergrenze (staatliches Standarddepot): 1 % Effektivkosten p.a.

Anlageoptionen: ETFs und Fonds gemäß gesetzlicher Positivliste

Auszahlung: Flexible Auszahlung ab 65-70 Jahren als Ratenzahlung bis 85 oder lebenslange Rente; einmalige Teilauszahlung von bis zu 30% möglich


Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen. Es gibt drei Möglichkeiten:

Option 1: Weiterführen

Bestehende Riester-Verträge können unter den bisherigen Konditionen weiterlaufen. Die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Option 2: Stilllegen

Wer keine weiteren Beiträge zahlen möchte, kann den Vertrag stilllegen — das angesparte Kapital bleibt erhalten.

Option 3: Wechseln

Das Kapital kann in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. In den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss des alten Riester-Vertrags darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen — danach ist der Wechsel kostenlos.


Empfehlung für Riester-Sparer

Warte mit einer Entscheidung bis Anfang 2027 ab, wenn konkrete Angebote vergleichbar sind.

Wer einen teuren oder schlecht performenden Riester-Vertrag hat, sollte den Wechsel aktiv prüfen.

Lass dich unabhängig beraten — z.B. von GründerFinanz — bevor du den ersten Angeboten aus dem Markt vertraust.


Zeitplan: Wann geht es los?

27. März 2026: Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz

Ab Mitte 2026: Anbieter können erste Produkte entwickeln und zertifizieren

1. Januar 2027: Altersvorsorgedepots können abgeschlossen werden — inkl. staatlichem Standarddepot


Kritische Einschätzung: Auf was du achten solltest

Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt — aber es gibt auch Punkte, bei denen du genau hinschauen solltest:

Provisionsgetriebene Beratung möglich:

Wie bei der Riester-Rente wird es auch beim Altersvorsorgedepot Anbieter mit hohen Provisionen geben. Das staatliche Standarddepot (Kostendeckel: 1% p.a.) ist oft die günstigere Alternative.

Besteuerung im Rentenalter:

Auszahlungen unterliegen dem vollen Einkommensteuersatz — nicht dem günstigeren Abgeltungssteuersatz (25%). Für viele ist der Steuersatz im Rentenalter jedoch deutlich niedriger als im Berufsleben.

Kein Ersatz für ein reguläres ETF-Depot:

Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel. Wer bereits ein gut besparte ETF-Depot hat, profitiert eventuell nicht automatisch mehr als ohne die Förderung. Lass dir das individuell durchrechnen.


Fazit: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für dich?

Für die meisten Selbständigen, Gründer und Freiberufler ist die Antwort: Ja, das lohnt sich zu prüfen. Insbesondere wer:

  • bisher keine geförderte Altersvorsorge hatte,
  • noch keine oder kaum private Rentenvorsorge betreibt,
  • von der maximalen Grundzulage (540 Euro/Jahr) profitieren möchte,
  • Kinder hat (zusätzlich 300 Euro Zulage pro Kind),
  • oder unter 25 Jahre alt ist (200 Euro Einmalbonus),

... sollte das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 auf jeden Fall in Betracht ziehen.


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