Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und bestimmte andere Personengruppen.
Der Staat bezuschusst die Einzahlungen durch Grundzulagen, Kinderzulagen und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr (Stand 2026). Ab 2027 wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Die Förderlogik ändert sich dann grundlegend.
Für Selbstständige ist die Riester-Rente in der Regel nicht zugänglich. Sie profitieren stattdessen von der Basisrente (Rürup-Rente). Arbeitnehmer:innen können die Riester-Rente auch über die betriebliche Altersversorgung nutzen (Entgeltumwandlung in einen Riester-geförderten Vertrag). Die Leistungen der Riester-Rente sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).