Kapitalwahlrecht (bAV)

Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versicherten in der betrieblichen Altersversorgung die Option, anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen. 

Ob und in welchem Umfang ein Kapitalwahlrecht besteht, hängt vom gewählten Durchführungsweg und den Versicherungsbedingungen ab. Direktversicherungen und Pensionskassen sehen häufig ein Kapitalwahlrecht vor; Pensionszusagen eher nicht.

Steuerlich ist die Einmalauszahlung vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern; die Fünftelregelung kann die Steuerlast mindern. Wer das Kapitalwahlrecht nutzt, trägt das Langlebigkeitsrisiko selbst. Eine lebenslange Rente bietet dagegen Sicherheit unabhängig vom Alter.

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