Pensionskasse

Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und eine klassische, versicherungsförmige Versorgungseinrichtung. Sie ist entweder als eigenständiges Unternehmen (regulierte Pensionskasse) oder als überbetriebliche Versorgungseinrichtung für eine ganze Branche organisiert. 

Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die BaFin und sind verpflichtet, konservativ anzulegen. Das sorgt für hohe Sicherheit, aber auch begrenzte Renditechancen. Beiträge in eine Pensionskasse sind steuerlich genauso begünstigt wie bei der Direktversicherung: bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. 

Beim Arbeitgeberwechsel kann das angesparte Kapital in der Regel übertragen oder der Vertrag privat weitergeführt werden. Die Pensionskasse ist eine zuverlässige, aber in Niedrigzinsphasen wenig renditestarke Form der betrieblichen Altersvorsorge.

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