Der Durchführungsweg bezeichnet die rechtliche und organisatorische Form, in der betriebliche Altersvorsorge umgesetzt wird. In Deutschland gibt es fünf gesetzlich anerkannte Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Jeder Weg hat unterschiedliche steuerliche, arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Eigenschaften. Die Direktversicherung ist am weitesten verbreitet und besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Direktzusage und Unterstützungskasse sind eher für größere Unternehmen oder besserverdienende Führungskräfte interessant, weil sie mehr Flexibilität bei der Beitragshöhe bieten.
Die Wahl des richtigen Durchführungswegs hängt von der Unternehmensgröße, dem Gehaltsniveau der Mitarbeiter und der gewünschten steuerlichen Wirkung ab. Eine professionelle bAV-Beratung hilft dabei, den optimalen Weg für die jeweilige Situation zu finden.