Altersvorsorgedepot 2027: Was Unternehmer:innen und Arbeitgeber:innen jetzt wissen müssen

Das Altersvorsorgereformgesetz hat den Bundestag passiert, der Bundesrat hat zugestimmt: ab dem 1. Januar 2027 startet ein neues Kapitel der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Das Altersvorsorgedepot ersetzt Riester und öffnet staatliche Förderung für eine viel breitere Gruppe als bisher. Für Unternehmer:innen, Selbstständige und Arbeitgeber:innen mit Mitarbeiter:innen ergeben sich damit echte Chancen, aber auch Klärungsbedarf. Was sich ändert, wen das wirklich betrifft und was du jetzt schon tun kannst, erfährst du hier.

Was steckt hinter dem Altersvorsorgereformgesetz?

Riester war fast 25 Jahre lang das zentrale Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland und war seit Jahren in der Kritik: zu teuer, zu komplex, zu unflexibel. Viele Verträge wurden stillgelegt, nicht weil kein Geld mehr da war, sondern weil sich der Vertrag schlicht nicht mehr lohnte.

Das Altersvorsorgereformgesetz setzt hier an. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen [1], am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt [2]. Das Kernstück: das Altersvorsorgedepot (AVD) – ein flexibles, börsenbasiertes Vorsorgeprodukt mit staatlicher Zulage. Statt kapitalgarantierter Versicherungsprodukte gibt es jetzt Investmentdepots, die in ETFs und Fonds investieren können.

Die ersten Produkte werden ab dem 1. Januar 2027 am Markt sein. Banken, Direktbroker und Sparkassen können ab dann Altersvorsorgedepots anbieten, inklusive eines staatlichen Standarddepots mit gesetzlichem Kostendeckel.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Hier ist das Wesentliche im Überblick – für Eilige:

  • Das Altersvorsorgedepot ersetzt neue Riester-Abschlüsse. Bestehende Verträge laufen weiter, können aber gewechselt werden
  • Neue Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr. Höher als beim alten Riester-System
  • Kinderzulage: 300 € pro Kind und Jahr (ab 25 € Eigenanteil monatlich)
  • Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr (10 €/Monat), darunter kein Förderanspruch
  • Neu: Alle Selbstständigen sind jetzt förderberechtigt, unabhängig von Rentenversicherungspflicht
  • Keine Beitragsgarantie mehr, dafür echte Renditechancen am Kapitalmarkt
  • Staatliches Standarddepot mit gesetzlichem Kostendeckel von 1 % p. a.
  • Wechsel von Riester: In den ersten 5 Jahren max. 150 € Kosten, danach kostenlos

Wer ist förderberechtigt? Das ändert sich grundlegend

Bisher war die Fördersituation für Selbstständige schwierig: Wer nicht rentenversicherungspflichtig war, hatte keinen Zugang zur Riester-Förderung. Viele Unternehmer:innen, Inhaber:innen einer GmbH oder Freiberufler:innen waren schlicht ausgeschlossen.

Das Altersvorsorgereformgesetz ändert das grundlegend. Ab 2027 sind förderberechtigt [3]:

  • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen (unverändert)
  • Alle Selbstständigen und Freiberufler:innen, unabhängig von Rentenversicherungspflicht (NEU)
  • Beamt:innen (Sockelbetrag)
  • Personen in Elternzeit sowie Empfänger:innen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld

Konkret: Ob du als Einzelunternehmer:in, GmbH-Inhaber:in, Handwerker:in oder in einer anderen selbstständigen Tätigkeit arbeitest – du bist ab 2027 grundsätzlich förderberechtigt.

Wichtiger Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer:innen (GGF)

Für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen von GmbHs gab es im Gesetzgebungsverfahren viel Diskussion und es bleibt ein Punkt, der individuell geprüft werden muss. [4]

Das Altersvorsorgereformgesetz definiert die Förderberechtigten neu und schließt grundsätzlich alle Selbstständigen ein. Das erfasst auch Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige gelten. Allerdings hängt die tatsächliche Einordnung davon ab, wie dein Vertrag mit der GmbH gestaltet ist und ob du beherrschend oder nicht-beherrschend tätig bist.

⚠️ Handlungsempfehlung für GGF
Lass deinen sozialversicherungsrechtlichen Status unbedingt klären, bevor du ein Altersvorsorgedepot eröffnest. Was in der Gesellschaftssatzung steht und wie der Anstellungsvertrag ausgestaltet ist, kann entscheidend sein. Im Zweifel: Beratung beim Steuerberater oder Finanzberater einholen.

So funktioniert die staatliche Förderung im Detail

Die Förderung ist proportional zu deinem Eigenanteil. Je mehr du einzahlst (bis zu einem Deckel), desto höher die Zulage. Die Berechnung funktioniert zweistufig [2]:

Erste Stufe: Für die ersten 360 € Eigenanteil im Jahr erhältst du 50 Cent staatliche Grundzulage pro eingesetztem Euro. Das ergibt maximal 180 € Zulage.

Zweite Stufe: Für weitere Einzahlungen von 360,01 € bis 1.800 € erhältst du 25 Cent Zulage pro Euro. Das ergibt nochmals maximal 360 € Zulage.

Gesamt: Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr – bei einem Eigenanteil von 1.800 €.

🔢 Rechenbeispiel: Julia, 35, Unternehmerin, 1 Kind
Julia zahlt 100 € monatlich = 1.200 € im Jahr.
  • Grundzulage (Stufe 1): 360 € × 50 % = 180 €
  • Grundzulage (Stufe 2): 840 € × 25 % = 210 € → Gesamte Grundzulage: 390 €
  • Kinderzulage: 300 € (für 1 Kind, da Eigenanteil > 25 €/Monat)
  • Gesamtbeitrag ins Depot: 1.200 € + 390 € + 300 € = 1.890 € pro Jahr
Das entspricht einer staatlichen Förderquote von 57,5 % auf Julias Eigenanteil – ohne Steuervorteile.

Kinderzulage und Jungbonus

Pro Kind erhalten Förderberechtigte 300 € jährliche Kinderzulage. Vorausgesetzt, für das Kind wird Kindergeld bezogen und der eigene Mindestbeitrag liegt bei mindestens 25 € monatlich [2]. Bei zwei Kindern sind das 600 € zusätzlich pro Jahr, allein durch staatliche Mittel.

Wer das Altersvorsorgedepot unter 25 Jahren eröffnet, erhält einmalig 200 € Jungbonus. Dieser Betrag fließt nur im ersten Jahr und wird nicht in die jährliche Förderberechnung eingerechnet. Er kommt neben der regulären Grundzulage obendrauf [2].

Was bedeutet das für Arbeitgeber:innen und ihre Mitarbeiter:innen?

Hier ist ein wichtiger Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht: Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Es ist eine rein private Vorsorgeform der 3. Säule und läuft vollständig getrennt von bAV-Verträgen ab [5].

Was das konkret bedeutet:

  • Die betriebliche Altersvorsorge nach §1a BetrAVG bleibt vollständig unverändert
  • Der Anspruch deiner Mitarbeiter:innen auf Entgeltumwandlung besteht weiterhin
  • Deine Pflicht als Arbeitgeber:in, mindestens 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten (soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden), bleibt bestehen
  • Das AVD ist eine zusätzliche, private Option für deine Mitarbeiter:innen – keine Ersatzlösung für die bAV

Als Arbeitgeber:in bist du nicht verpflichtet, das Altersvorsorgedepot anzubieten oder finanziell zu bezuschussen. Es bietet sich aber indirekt als Mitarbeiter-Benefit an: Wer das AVD kennt und versteht, wird dir als Arbeitgeber:in dankbar dafür sein, dass du das Thema ansprichst.

💡 Was Arbeitgeber:innen konkret tun können
  • Mitarbeiter:innen intern über das neue Altersvorsorgedepot informieren (Newsletter, Meeting, Intranet)
  • Eine Beratungsmöglichkeit über einen unabhängigen Finanzberater vermitteln
  • Das AVD in das betriebliche Vorsorgekonzept einbetten: bAV (2. Säule) + AVD (3. Säule) als sinnvolle Kombination kommunizieren
  • Besonders für Mitarbeiter:innen mit Kindern ist das AVD ein starkes Argument. Mach das sichtbar

Altersvorsorgedepot vs. normales ETF-Depot – Was ist wirklich besser?

Viele Unternehmer:innen fragen sich: Warum nicht einfach ein normales ETF-Depot besparen ohne Bindungsfristen und ohne Bürokratie? Das ist eine berechtigte Frage. Die Antwort hängt von deiner konkreten Situation ab.

Pro Altersvorsorgedepot:

  • Staatliche Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr: das ist bares Geld, das auf dem ETF-Depot nicht fließt
  • Kinderzulage: 300 € pro Kind und Jahr (bei 2 Kindern = 600 € jährlich zusätzlich)
  • Steuerfreies Rebalancing innerhalb des Depots
  • Schutz vor Gläubigerzugriff in der Ansparphase (in bestimmten Grenzen)

Contra Altersvorsorgedepot:

  • Auszahlungen werden mit dem dann gültigen Einkommensteuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung)
  • Das Kapital ist bis zum 62. Lebensjahr gebunden (mit Ausnahmen bei Berufsunfähigkeit o. ä.)
  • Maximale geförderte Einzahlung: 1.800 € pro Jahr

Fazit: Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders, wenn du Kinder hast (Kinderzulage!), wenn du im Rentenalter einen deutlich niedrigeren Steuersatz erwartest als heute, und wenn du die Disziplin schätzt, die eine zweckgebundene Vorsorge mitbringt. Für sehr hohe Einkommen ohne Kinder und mit hoher Steuerlast im Rentenalter kann ein normales ETF-Depot in Kombination effektiver sein. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab. Lass das am besten individuell durchrechnen.

Was wird aus dem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen nach alten Regeln weiter, sie werden nicht automatisch abgelöst. Du hast grundsätzlich drei Optionen [6]:

  1. Weiterführen: Der Vertrag bleibt aktiv, du zahlst weiter ein. Sinnvoll, wenn der Vertrag günstige Konditionen hat oder eine attraktive Garantieverzinsung bietet.
  2. Stilllegen: Du stellst die Beiträge ein, der Vertrag besteht weiter. Bereits angesparte Guthaben inkl. Zulagen bleiben bestehen und müssen nicht zurückgezahlt werden. Keine weiteren Beiträge, kein weiterer Förderzuwachs.
  3. Wechseln auf AVD: Das angesparte Kapital inklusive Zulagen kann auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. In den ersten 5 Jahren darf der bisherige Anbieter maximal 150 € Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos [6].

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelvertrag ab, insbesondere von versteckten Kosten, garantierten Ablaufleistungen und der verbleibenden Laufzeit. Hier lohnt sich ein genauer Blick mit qualifizierter Beratung.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027

Bin ich als Unternehmer:in oder Selbstständige:r förderberechtigt?

Ja – das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die Förderung ab 2027 für alle Selbstständigen, unabhängig davon, ob du rentenversicherungspflichtig bist oder nicht. Als GmbH-Inhaber:in, Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in bist du grundsätzlich berechtigt. Gesellschafter-Geschäftsführer:innen sollten ihren individuellen Status klären lassen.

Muss ich als Arbeitgeber:in meinen Mitarbeiter:innen das AVD anbieten?

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist eine rein private Vorsorgeform (3. Säule). Du bist als Arbeitgeber:in nicht verpflichtet, es anzubieten oder zu bezuschussen. Deine Pflichten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben davon unberührt.

Ersetzt das Altersvorsorgedepot die betriebliche Altersvorsorge?

Nein. Die bAV ist 2. Säule und läuft über den Betrieb. Das AVD ist 3. Säule und eine rein private Angelegenheit. Beide können – und sollten – ergänzend nebeneinander laufen. Deine bAV-Pflichten als Arbeitgeber:in bleiben vollständig bestehen.

Was passiert, wenn ich weniger als 120 € im Jahr einzahle?

Dann entfällt der Anspruch auf Grundzulage und Kinderzulage für dieses Beitragsjahr vollständig. Das Depot selbst bleibt bestehen, aber du erhältst für dieses Jahr keine staatliche Förderung.

Kann ich das Kapital auch vorzeitig auszahlen lassen?

Grundsätzlich ist das Kapital bis zum 62. Lebensjahr gebunden. In bestimmten Ausnahmesituationen (z. B. dauerhafte Berufsunfähigkeit) kann eine vorzeitige Auszahlung möglich sein. Dabei müssen erhaltene Zulagen in der Regel anteilig zurückgezahlt werden.

Was ist das staatliche Standarddepot?

Die Bundesregierung stellt selbst ein öffentlich verwaltetes Altersvorsorgedepot bereit, mit einem gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1 % effektiver Jahreskosten. Das ist eine günstige Basisoption, die ab Januar 2027 erhältlich sein wird. Sie bietet jedoch keine individuelle Beratung und keine Produktauswahl jenseits eines Standardportfolios.

Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?

Das hängt vom Anbieter ab. Privatanbieter können eigene Gebührenstrukturen festlegen. Der Kostenvergleich zwischen Anbietern ist daher unbedingt empfehlenswert. Das staatliche Standarddepot bietet einen gesetzlichen Deckel von 1 % p. a. Ein guter Berater rechnet die Gesamtkosten für dich transparent durch.

Unsere Empfehlung: Was du jetzt schon tun kannst

Du musst nicht auf den 1. Januar 2027 warten. Wer sich jetzt vorbereitet, trifft eine ruhige, fundierte Entscheidung – ohne Verkaufsdruck und ohne übereilte Abschlüsse:

  1. Förderberechtigung klären: besonders als GGF oder in unklaren Gesellschaftsformen: Lass deinen Status unbedingt vorab prüfen.
  2. Bestehende Riester-Verträge analysieren lassen: Weiterführen, stilllegen oder wechseln? Die richtige Antwort hängt von deinem konkreten Vertrag ab.
  3. Sparbetrag planen: Schon 30 € monatlich (= 360 € im Jahr) holt dir die maximale Förderquote der ersten Stufe: 50 % staatliche Zulage auf jeden Euro.
  4. Mitarbeiter:innen informieren: Wenn du Arbeitgeber:in bist, kommuniziere das Thema intern. Das AVD ist ein echter Mehrwert, wenn deine Mitarbeiter:innen es kennen.
  5. Jetzt beraten lassen: Ab 2027 werden Anbieter massiv werben. Wer früh informiert und beraten ist, entscheidet entspannt – nicht unter Druck.
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Stand dieses Beitrags: Juli 2026

Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert. Gesetzliche Regelungen – insbesondere in der Einführungsphase des neuen Systems – können sich noch ändern.


⚖️ Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte können sich kurzfristig ändern oder im Einzelfall abweichen. Für eine auf deine Situation zugeschnittene Empfehlung sprich mit einer Steuerberatung oder mit uns.


Quellen

[1] Bundesregierung: „Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert" 

[2] Bundesfinanzministerium: „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge" 

[3] Deutsche Rentenversicherung: „Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge" (08.05.2026) 

[4] Bundesfinanzministerium: Gesetzentwurf Altersvorsorgereformgesetz

[5] Haufe: „Altersvorsorgereformgesetz" (Steuerrecht/Gesetzgebung) 

[6] Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform – Abschnitt Riester-Wechsel

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