Unverfallbarkeit

Unverfallbarkeit bedeutet, dass dir deine erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten bleiben, auch wenn du das Unternehmen verlässt, bevor du in Rente gehst. Bei Entgeltumwandlung sind alle Anwartschaften sofort und vollständig unverfallbar. Das gilt seit 2018. 

Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen gilt eine gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist: Du musst mindestens 21 Jahre alt sein und die Zusage muss mindestens drei Jahre bestanden haben. In Tarifverträgen oder Versorgungsordnungen können auch kürzere Fristen vereinbart werden (vertragliche Unverfallbarkeit). 

Unverfallbare Anwartschaften können beim Ausscheiden aus dem Unternehmen per Deckungskapitalübertragung mitgenommen oder beim Versicherer belassen werden, wo sie bis zum Renteneintritt weiter wachsen. Für dich als Arbeitnehmer:in ist die Unverfallbarkeit ein zentrales Schutzrecht. Prüfe immer, ob und wie deine Anwartschaften gesichert sind.

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