Die Rentengarantiezeit ist ein vertraglicher Zeitraum – häufig 5 oder 10 Jahre –, während dessen die Rente auch dann weitergezahlt wird, wenn der Rentenempfänger stirbt. Sie schützt Hinterbliebene vor dem vollständigen Wegfall der Leistung im Todesfall kurz nach Rentenbeginn.
In der betrieblichen Altersversorgung, bei privaten Rentenversicherungen und in der Pensionskasse ist die Rentengarantiezeit ein verbreitetes Gestaltungselement.
Wichtig: Hinterbliebene erhalten die Rente nur für die noch ausstehende Garantizeit. Nicht dauerhaft. Als Alternative zur Rentengarantiezeit kann auch ein Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.