PKV in der Elternzeit

Wer privat krankenversichert ist und Elternzeit nimmt, muss seinen Beitrag der privaten Krankenversicherung grundsätzlich weiter bezahlen. Die Elternzeit führt nicht automatisch zu Beitragsfreiheit. 

Für angestellte PKV-Versicherte übernimmt der Arbeitgeber:in den Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit nicht mehr, sodass der volle Beitrag selbst getragen werden muss. In dieser Situation gibt es mehrere Optionen: Wechsel in einen günstigeren Basis- oder Standardtarif, Abschluss einer Anwartschaftsversicherung oder in manchen Fällen der vorübergehende Wechsel in die GKV — zum Beispiel über den Partner, der GKV-versichert ist. 

Selbstständige haben diese Möglichkeit häufig nicht und müssen den PKV-Beitrag aus Ersparnissen oder dem Partnergehalt finanzieren. Wichtig: Wer in der Elternzeit auf eine Familienversicherung in der GKV wechselt, verliert seine PKV-Alterungsrückstellungen teilweise. Die Elternzeit ist daher ein guter Zeitpunkt, die eigene PKV-Situation zu überprüfen und zu optimieren.

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