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Die Familienversicherung ermöglicht es GKV-Mitgliedern, bestimmte Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern. Mitversichert werden können Ehegatten (bei eigenem Einkommen unter der Grenze), eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr (bei Ausbildung bis 25 Jahre).
Voraussetzung ist, dass die Angehörigen kein eigenes regelmäßiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben und nicht hauptberuflich selbstständig sind. Für Selbstständige und PKV-Versicherte entfällt die Familienversicherung. Familienangehörige müssen dann eigenständig versichert werden. Bei der Wahl zwischen GKV und PKV spielen die möglichen Einsparungen durch die Familienversicherung eine wichtige Rolle.