Nachhaftung bezeichnet die Haftung eines Versicherers für Schäden, die nach dem Ende des Versicherungsvertrags gemeldet werden, deren Ursache aber während der Vertragslaufzeit lag.
Besonders relevant ist die Nachhaftung beim Claims-made-Prinzip: Wenn der Vertrag während der Anspruchserhebung ausgelaufen ist, besteht kein Schutz mehr, es sei denn, eine ausdrückliche Nachhaftungsklausel ist vereinbart.
Viele D&O- und Berufshaftpflichtpolicen sehen eine Nachmeldefrist von drei bis fünf Jahren vor, innerhalb derer Schäden aus der Vertragslaufzeit noch gemeldet werden können. Ohne diese Klausel entsteht eine gefährliche Deckungslücke: Ein Fehler, der während der Vertragslaufzeit begangen wurde, kann jahrelang keine Konsequenzen haben und erst nach Vertragsende zu einem Anspruch führen.
Beim Wechsel des Versicherers oder beim Ausscheiden aus einem Unternehmen sollte immer geprüft werden, wie die Nachhaftung geregelt ist. Eine ausreichende Nachhaftungsregelung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal jeder Haftpflichtpolice.