Claims-made-Prinzip

Das Claims-made-Prinzip (auf Deutsch: Anspruchserhebungsprinzip) ist ein Auslöseprinzip, das vor allem bei D&O- und Berufshaftpflichtversicherungen zum Einsatz kommt. Es besagt: Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Haftungsanspruch gegen dich während der Laufzeit des Versicherungsvertrags gemeldet wird, nicht unbedingt zum Zeitpunkt des Fehlers. 

Das ist wichtig zu verstehen: Wenn du im Jahr 2022 einen Fehler machst, dieser aber erst 2024 zu einem Schadensersatzanspruch führt und du deinen Vertrag 2023 gekündigt hast, bist du möglicherweise nicht mehr geschützt. 

Viele Policen bieten deshalb eine Rückwärtsdeckung für Fehler vor Vertragsschluss und eine Nachmeldefrist für Ansprüche nach Vertragsende an. Beim Wechsel des Versicherungsanbieters oder beim Ausscheiden aus einem Unternehmen solltest du immer auf lückenlose Deckung achten.

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