Die konkrete Verweisung ist eine Klausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen, die dem Versicherer das Recht gibt, die BU-Rente einzustellen, wenn du eine andere Tätigkeit tatsächlich ausübst, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung geht es hier nicht um theoretische Möglichkeiten, sondern um eine tatsächlich ausgeübte neue Tätigkeit. Die konkrete Verweisung ist deutlich fairer als die abstrakte: Nur wer wirklich einen anderen Beruf ausübt und dabei ein vergleichbares Einkommen erzielt, verliert seinen Anspruch auf die BU-Rente.
In der Praxis bedeutet das: Wenn du als ehemaliger Chirurg freiwillig eine neue Tätigkeit aufnimmst und dabei gut verdienst, kann der Versicherer die Rentenzahlung einstellen. Solange du aber keine neue Tätigkeit aufnimmst, zahlt die Versicherung weiter. Die meisten modernen BU-Tarife enthalten nur die konkrete, nicht die abstrakte Verweisung. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.