Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen, die dem Versicherer erlaubt, Leistungen zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in einem anderen Beruf tätig sein könnte- Unabhängig davon, ob er diesen Beruf tatsächlich ausübt.
In der Praxis bedeutet das: Obwohl du als Chirurg berufsunfähig bist, könnte der Versicherer dich auf einen Bürojob als medizinischer Gutachter verweisen und die Zahlung verweigern. Moderne und hochwertige BU-Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung. Das ist eines der wichtigsten Qualitätskriterien beim Vertragsvergleich.
Im Gegensatz dazu steht die konkrete Verweisung, die nur dann greift, wenn du tatsächlich eine gleichwertige Tätigkeit ausübst. Achte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf, dass der Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Verträge mit abstrakter Verweisung bieten zwar niedrigere Prämien, sind im Leistungsfall aber deutlich schwieriger durchzusetzen.