Der Eigenschaden ist der Schaden, den ein Unternehmen durch das pflichtwidrige Verhalten seines eigenen Managements erleidet. Er ist der Kern der Innenhaftung und der häufigste Anwendungsfall der D&O-Versicherung in Deutschland.
Typische Eigenschadenszenarien sind fehlerhafte Investitionsentscheidungen, nicht gemeldete Interessenkonflikte, unterlassene Risikokontrollen oder eine zu späte Insolvenzanmeldung. Das Unternehmen — vertreten durch Insolvenzverwalter, Gesellschafter oder Aufsichtsrat — macht dann Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Geschäftsführer:in geltend.
Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr dieser Ansprüche und im Falle ihrer Berechtigung auch die Schadensersatzzahlung. Bei GmbH-Geschäftsführern ist die Innenhaftung durch den Eigenschaden besonders relevant, da Gesellschafter die volle Kontrolle über Klagemöglichkeiten haben. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist deshalb das wichtigste Kriterium bei der D&O-Auswahl.