Die Innenhaftung beschreibt Haftungsansprüche, die aus dem eigenen Unternehmen heraus gegen eine Führungskraft gestellt werden. Also von der Gesellschaft selbst oder ihren Gesellschaftern.
Typische Auslöser sind fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, die dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben, oder Verstöße gegen gesetzliche Pflichten wie die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags.
Besonders häufig tritt die Innenhaftung im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen oder Insolvenzen auf: Der Insolvenzverwalter prüft dann systematisch, ob frühere Geschäftsführerentscheidungen zur Insolvenz beigetragen haben.
Selbst wenn du das Unternehmen bereits verlassen hast, kannst du noch jahrelang für Entscheidungen aus deiner Amtszeit haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung schließt die Innenhaftung ausdrücklich ein und schützt dich damit auch vor Ansprüchen aus dem eigenen Lager.