Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft und hat die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung der bAV deutlich zu erhöhen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

Erstens wurde der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss eingeführt: Jede:r Arbeitgeber:in, der durch Entgeltumwandlung seiner Arbeitnehmer:innen Sozialversicherungsbeiträge spart, muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiterleiten. 

Zweitens ermöglicht das BRSG das sogenannte Opting-out-Modell, bei dem Arbeitnehmer:innen automatisch in eine bAV eingeschrieben werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht teilnehmen möchten. 

Drittens wurde das Sozialpartnermodell eingeführt: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können gemeinsam reine Beitragszusagen ohne Garantien und damit renditestärkere bAV-Lösungen aushandeln. 

Viertens wurde die Geringverdiener-Förderung (bAV-Förderbetrag) eingeführt, die Arbeitgeber:innen einen staatlichen Zuschuss gewährt, wenn sie für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen in die bAV einzahlen. 

Das BRSG ist die bedeutendste Reform des Betriebsrentengesetzes seit Jahrzehnten und bildet die rechtliche Grundlage für moderne bAV-Konzepte in Deutschland.

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