Das Opting-out-Prinzip, auch automatische Anmeldung genannt, ermöglicht es Arbeitgeber:innen, neue Mitarbeiter:innen automatisch in ein betriebliches Altersvorsorge-Modell einzuschreiben. Es sei denn, der Mitarbeiter widerspricht aktiv. Dieses Verfahren nutzt einen psychologischen Effekt: Der Standardoption kommt eine sehr große Bedeutung zu, weil nur ein Bruchteil der Menschen aktiv widerspricht. Als Arbeitnehmer:in hast du jederzeit das Recht, der automatischen Anmeldung zu widersprechen und aus dem Modell auszusteigen. Als Arbeitgeber:in kann das Opting-out-Modell ein effektives Instrument sein, um die bAV-Beteiligung im Unternehmen deutlich zu steigern, ohne Mitarbeiter zu Entscheidungen zu zwingen. Die genaue Ausgestaltung muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt sein. Das Modell ist im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt worden und soll die Verbreitung der bAV besonders in kleinen und mittleren Unternehmen fördern.