bAV für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer:in einer GmbH unterliegt besonderen steuerlichen und rechtlichen Regelungen, die sich wesentlich von der bAV für normale Arbeitnehmer:in unterscheiden. 

Das populärste Modell ist die Pensionszusage: Die GmbH verspricht dem Gesellschafter-Geschäftsführer:in eine künftige Rente, bildet dafür Pensionsrückstellungen und kann diese als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Pensionszusage klar vertraglich geregelt ist, einem Fremdvergleich standhält und nicht erdienbar, also zu kurz vor dem Renteneintritt vereinbart wird. 

Alternativ ist auch eine Direktversicherung oder Pensionskasse möglich, wobei für Gesellschafter-Geschäftsführer:in ohne Sozialversicherungspflicht besondere Grenzen gelten. 

Kritisch zu beachten ist die sogenannte Überversorgungsgrenze: Die gesamten Versorgungsansprüche dürfen 75 Prozent des letzten Aktivgehalts nicht überschreiten. Aufgrund der Komplexität ist eine individuelle steuerliche Beratung bei der bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer:in unerlässlich.

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