Das Auszehrungsverbot ist ein gesetzlicher Grundsatz in der betrieblichen Altersversorgung: Eine bereits laufende Betriebsrente darf nicht herabgesetzt werden, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert. Es schützt Rentenempfänger:innen vor Kürzungen ihrer Betriebsrente durch den ehemaligen Arbeitgeber:in.
Das Auszehrungsverbot gilt für alle Formen der bAV und ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert. Ausnahmen sind eng begrenzt und bedürfen besonderer Rechtfertigung. Im Insolvenzfall der Arbeitgeber:in tritt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) für gesetzlich unverfallbare Ansprüche ein.