Der Zusatzbeitrag ist ein individueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt.
Während der allgemeine Beitragssatz gesetzlich einheitlich festgelegt ist, variiert der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse erheblich. Er wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in getragen.
Wer mit seiner Krankenkasse unzufrieden ist, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Für Arbeitgeber:innen ist der Gesamtbeitragssatz (allgemeiner Beitrag + Zusatzbeitrag) relevant für die Personalkosten. Beim Vergleich von Krankenkassen sollten neben dem Zusatzbeitrag auch Leistungsumfang und Servicequalität berücksichtigt werden.