Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die ausschließlich finanzielle Verluste erleiden, ohne dass dabei Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.
Solche reinen Vermögensschäden entstehen häufig durch Beratungs-, Planungs- oder Bearbeitungsfehler. Die Standard-Betriebshaftpflichtversicherung schließt reine Vermögensschäden in der Regel aus oder deckt sie nur in geringem Umfang ab.
Daher ist die Vermögensschadenhaftpflicht besonders wichtig für beratende Berufe wie Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Marketingagenturen, Steuerberater und Finanzberater. Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht für Organe von Unternehmen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist entscheidend. Beratungsfehler können schnell zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen.