Ein Vermögensschaden ist ein wirtschaftlicher Schaden, der nicht durch die Verletzung von Körper, Gesundheit oder Eigentum entsteht, sondern direkt das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens betrifft.
Im Versicherungsrecht unterscheidet man zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden entsteht als reine Vermögenseinbuße ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Beratung, eine Fehlentscheidung der Geschäftsführer:in oder einen Cyberangriff mit finanziellen Folgen.
Ein unechter Vermögensschaden ist die finanzielle Folge eines vorherigen Personen- oder Sachschadens. Echte Vermögensschäden sind der typische Anwendungsfall der D&O-Versicherung und der Berufshaftpflichtversicherung. Auch die Cyber-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, wenn durch einen Angriff oder Datenverlust finanzielle Verluste entstehen.