Die Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und eine externe, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber:in dotiert wird.
Sie ist nicht versicherungsförmig. Das bedeutet, es gibt keine gesetzliche Garantie für die Leistungen, und die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht. Das macht sie deutlich flexibler: Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der steuerlich förderfähigen Beiträge, was sie besonders attraktiv für Führungskräfte mit hohem Einkommen macht.
Steuerlich spart der Arbeitnehmer:in in der Ansparphase vollständig, weil Beiträge zur Unterstützungskasse kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen darstellen. Der Arbeitgeber:in sichert seine Verpflichtungen gegenüber der Unterstützungskasse meist über eine Rückdeckungsversicherung ab. Im Insolvenzfall ist die Leistung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geschützt.