Ein Wechsel des Anbieters deiner privaten Krankenversicherung ist möglich, aber mit Einschränkungen verbunden. Seit 2009 können PKV-Versicherte beim Wechsel zu einem neuen Anbieter den gesetzlich garantierten Übertragungswert ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Allerdings nur den Mindestbetrag, nicht die gesamten angesammelten Rückstellungen.
Die tariflichen Alterungsrückstellungen, die über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehen, bleiben beim alten Anbieter. Außerdem verlangt der neue Anbieter in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung, was bei bestehenden Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder höheren Beiträgen führen kann.
Ein Wechsel lohnt sich daher nur dann, wenn der neue Tarif deutlich bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet und die Gesundheitssituation gut ist. Alternativ bieten viele Versicherer interne Tarifwechsel an, bei denen keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und alle Rückstellungen erhalten bleiben.