Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Nebenpflicht des Versicherungsnehmers, die kein Recht des Versicherers auf Erfüllung begründet, deren Verletzung aber zur Leistungskürzung oder sogar zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
Typische Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Pflicht zur Schadensminderung im Schadensfall, die rechtzeitige Schadenmeldung sowie die Mitwirkungspflicht bei der Schadensregulierung.
Im Unterschied zu vertraglichen Pflichten kann der Versicherer die Erfüllung einer Obliegenheit nicht einklagen, aber er kann bei Verletzung die Leistung kürzen oder verweigern.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet zwischen vor- und nachvertraglichen Obliegenheiten sowie zwischen schuldlosen, fahrlässigen und vorsätzlichen Verletzungen. Je schwerer die Verletzung und je größer die Auswirkung auf den Schadensfall, desto weitreichender können die Konsequenzen sein. Versicherungsnehmer sollten deshalb alle im Vertrag genannten Obliegenheiten kennen und einhalten.