Eine Kleinstanwartschaft liegt vor, wenn die erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge so gering sind, dass die spätere monatliche Rente unter einem gesetzlich definierten Schwellenwert liegt.
In solchen Fällen ist eine Abfindung der Anwartschaft durch Einmalzahlung möglich. Das vereinfacht die Verwaltung für Arbeitgeber:innen erheblich. Kleinstanwartschaften entstehen häufig bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen oder sehr kleinen Beiträgen über einen begrenzten Zeitraum.
Das Betriebsrentengesetz regelt genau, bis zu welcher monatlichen Rente eine Abfindung möglich ist. Dieser Schwellenwert wird regelmäßig angepasst. Für den betroffenen Arbeitnehmer:in bedeutet das: Anstatt einer kleinen monatlichen Rente gibt es eine Einmalzahlung, die aber voll versteuert werden muss.
Wer häufig den Arbeitgeber:in wechselt, sollte prüfen, ob sich eine Deckungskapitalübertragung lohnt, um Kleinstanwartschaften zu vermeiden.