Die Kapitalabfindung ist eine Einmalauszahlung des gesamten oder eines Teils des angesparten Altersvorsorgekapitals anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung. Sie ist bei vielen bAV-Verträgen möglich, z.B. wenn die monatliche Rente unter einem bestimmten Schwellenwert liegt — bei sogenannten Kleinstanwartschaften.
Manche Verträge ermöglichen die Kapitalabfindung auch auf Wunsch der Arbeitnehmer:in. Der Nachteil: Eine Kapitalabfindung wird in vollem Umfang als Einkommen versteuert. Bei hohen Beträgen kann das zu einer erheblichen Steuerlast führen. Es gibt jedoch die Fünftelregelung, die die Steuerlast in solchen Fällen abmildern kann. Ob eine Kapitalabfindung sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Lebenssituation, deiner Steuerlast im Renteneintritt und deinen sonstigen Einkünften ab.