Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer:in nicht mehr verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein müssen.
Wer mit seinem Bruttojahreseinkommen über dieser Grenze liegt, kann sich entscheiden, ob er in der GKV bleibt oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt. Die JAEG wird jedes Jahr durch die Bundesregierung neu festgesetzt. Sie orientiert sich an der Entwicklung der Durchschnittslöhne.
Wichtig: Das Einkommen muss nicht nur einmalig, sondern auch im Folgejahr voraussichtlich über der Grenze liegen, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist. Für Selbstständige und Freiberufler:innen gilt die JAEG nicht. Sie können die PKV unabhängig von ihrer Einkommenshöhe wählen. Ebenso für Beamte, die in der Regel über die Beihilfe abgesichert sind und sich nur ergänzend privat versichern.
Wer die JAEG unterschreitet, etwa durch Gehaltsreduktion, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen in die GKV zurückkehren, muss aber auf die angesparten PKV-Alterungsrückstellungen weitgehend verzichten.