Die Infektionsklausel ist eine Zusatzregelung in Berufsunfähigkeitsversicherungen, die speziell für Berufsgruppen relevant ist, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten dürfen. Auch ohne tatsächliche Erkrankung.
Das betrifft vor allem medizinisches Fachpersonal wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte oder Köche, die ein behördliches Berufsverbot erhalten können, wenn bei ihnen ein Erreger wie HIV oder Hepatitis nachgewiesen wird. Ohne Infektionsklausel würde die BU-Versicherung in einem solchen Fall nicht zahlen, weil keine klassische Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Betroffene ist körperlich noch in der Lage zu arbeiten, darf es aber nicht.
Mit der Infektionsklausel wird ein behördlich angeordnetes Berufsverbot aufgrund einer Infektion der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Für Berufe im Gesundheitswesen ist diese Klausel deshalb ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal. Sie wird auch als Tätigkeitsverbot-Klausel bezeichnet.