Die Hinterbliebenenrente ist eine monatliche Zahlung, die nach dem Tod einer versicherten oder rentenbeziehenden Person an bestimmte Angehörige geleistet wird. Sie dient der finanziellen Absicherung von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Waisen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet man zwischen Witwen- und Witwerrente (in der Regel 55 oder 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, je nach Rentenart) sowie Waisenrente für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (bzw. 27 Jahre in Ausbildung).
Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gibt es keinen gesetzlichen Hinterbliebenenrentenschutz. Hier müssen private Lösungen wie Risikolebensversicherungen oder entsprechende Klauseln in der Basisrente oder bAV greifen.
Auch bei betrieblicher Altersvorsorge ist die Hinterbliebenenversorgung je nach Durchführungsweg unterschiedlich geregelt und muss aktiv eingeschlossen werden. Wer Angehörige hat, die finanziell von einem abhängig sind, sollte den Hinterbliebenenrentenschutz dringend in die Vorsorgeplanung einbeziehen.