Die Hinterbliebenenleistung ist eine Versorgungsleistung, die im Todesfall des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person an bestimmte Hinterbliebene ausgezahlt wird. Bei der betrieblichen Altersvorsorge können das Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder unterhaltsberechtigte Kinder sein.
Typischerweise erhalten Witwen und Witwer 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, Waisen 20 Prozent je Kind bis zum Ende der Schulausbildung. Ob und in welcher Höhe Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden, hängt vom jeweiligen Vertrag und Durchführungsweg ab.
Auch Lebensversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und andere Personenversicherungen können Hinterbliebenenkomponenten enthalten. Die Einbeziehung von Hinterbliebenenleistungen in die Vorsorgeplanung ist besonders für Alleinverdiener und Familien mit Kindern ein wichtiger Schutzbaustein.