Die Gruppenunfallversicherung ist eine kollektive Unfallversicherung, die eine:r Arbeitgeber:in für eine definierte Gruppe von Mitarbeiter:innen abschließt. Sie leistet bei Unfällen mit bleibenden Invaliditätsfolgen oder im Todesfall eine Kapitalzahlung.
Vorteil gegenüber Einzelpolicen: Der Beitrag je versicherter Person ist deutlich günstiger, und eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ist möglich. Die Gruppenunfallversicherung kann als freiwillige Sozialleistung angeboten werden und ist im Schadensfall eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur Arbeitsunfälle abdeckt.
Gründer, die erste Mitarbeiter einstellen, können damit ein attraktives Benefit zu überschaubaren Kosten schaffen.