Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verloren gehen — zum Beispiel Gehen, Stehen, Sehen, Sprechen, Hören, Autofahren oder Hände gebrauchen.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Prüfung erforderlich, ob die betroffene Person ihren konkreten Beruf noch ausüben kann: Es genügt der Nachweis des Fähigkeitsverlusts. Das macht sie für Berufsgruppen interessant, die bei einer klassischen BU sehr hohe Beiträge zahlen würden oder bei denen eine BU schwer abzuschließen ist (etwa Handwerker, Pflegekräfte oder körperlich tätige Unternehmer:in).
Die Grundfähigkeitsversicherung ist kostengünstiger als die BU, bietet aber einen eingeschränkteren Schutz: Wer psychisch erkrankt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, ohne eine der definierten Grundfähigkeiten zu verlieren, erhält keine Leistung. Sie eignet sich daher am besten als Ergänzung zur BU oder als günstige Alternative, wenn eine BU nicht erschwinglich oder erhältlich ist.