Der Gründerzuschuss ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitslosen den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern soll. Er wird für maximal neun Monate in Höhe des bisherigen Arbeitslosengelds plus 300 Euro Pauschale gewährt und kann auf Antrag um weitere sechs Monate mit einer Pauschale von 300 Euro verlängert werden.
Voraussetzung ist, dass noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und ein Businessplan mit positiver Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt wird.
Der Übergang in die Selbstständigkeit ist versicherungstechnisch eine kritische Phase: Mit dem Ende des Angestelltenverhältnisses endet die automatische Kranken-, Renten- und Unfähigkeitsabsicherung.
Gründer mit Gründerzuschuss müssen sich aktiv um PKV oder GKV kümmern und ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Diese Phase ist ein idealer Zeitpunkt, alle Versicherungsverträge neu aufzustellen.