Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade in Prozent vorgibt. 

Der Verlust eines Arms beispielsweise wird mit 70 Prozent bewertet, der Verlust eines Beins unter dem Knie mit 40 Prozent, der vollständige Hörverlust eines Ohrs mit 15 Prozent. 

Die Gliedertaxe dient als Grundlage für die Berechnung der Kapitalleistung: Invaliditätsgrad multipliziert mit der vereinbarten Versicherungssumme ergibt die Entschädigung. Bessere Tarife haben eine höhere Gliedertaxe. Beim Vergleich lohnt sich daher ein genauer Blick auf die einzelnen Prozentwerte.

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