Die Geschäftsführerhaftung bezeichnet die persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführer:in für Schäden, die im Rahmen der Unternehmensführung entstehen. Rechtsgrundlage ist § 43 GmbHG, der dich verpflichtet, bei deiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
Verletzt du diese Pflicht (zum Beispiel durch eine falsche Investitionsentscheidung, einen Compliance-Verstoß oder versäumte Insolvenzantragspflichten) haftest du der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz. Anders als ein normaler Arbeitnehmer:in ist deine Haftung dabei nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt: Du haftest unbeschränkt, auch mit deinem Privatvermögen. Das betrifft Ersparnisse, Immobilien und andere persönliche Vermögenswerte. Eine D&O-Versicherung ist der wirksamste Schutz gegen genau diese Risiken.