Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in einen Teil deines Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umwandelst, anstatt es als Lohn ausgezahlt zu bekommen. Du hast seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze — unabhängig davon, ob dein:e Arbeitgeber:in das möchte oder nicht.

Der Vorteil: Du zahlst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst im Rentenalter, wenn du die bAV-Leistungen beziehst. Das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Regel profitierst du also von einem erheblichen Steuervorteil, da dein Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als während deines Erwerbslebens. 

Außerdem ist dein:e Arbeitgeber:in seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf den umgewandelten Betrag zu zahlen. Entgeltumwandlung ist die häufigste und für Arbeitnehmer:innen zugänglichste Form der betrieblichen Altersvorsorge.

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