Drohnenversicherung

Für den Betrieb von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge) ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig von der Drohnengröße und ob sie privat oder gewerblich eingesetzt wird.

Die Drohnenversicherung übernimmt Schäden, die durch den Drohnenbetrieb an Personen, Sachen oder Vermögen Dritter entstehen. Für gewerbliche Nutzer – etwa Fotografen, Vermessungsbüros oder Inspektionsdienstleister – empfiehlt sich eine spezialisierte Gewerbliche-Drohnen-Haftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme.

Einige Privatpolicen schließen Drohnennutzung aus oder begrenzen die Deckung; wer gewerblich fliegt, braucht in jedem Fall eine separate Police. Seit der EU-Drohnenverordnung 2021 gibt es einheitliche europäische Regelungen.

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