Drei-Schichten-Modell

Das Drei-Schichten-Modell strukturiert die Altersvorsorge in Deutschland nach steuerlicher Behandlung: Schicht 1 (Basisversorgung) umfasst die gesetzliche Rente und die Basisrente (Rürup-Rente). Beiträge sind weitgehend steuerlich absetzbar, Leistungen nachgelagert steuerpflichtig.

Schicht 2 (Zusatzversorgung) umfasst die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die Riester-Rente. Gefördert durch steuerliche Vergünstigungen oder staatliche Zulagen. 

Schicht 3 (private Vorsorge) umfasst kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sowie Fondssparpläne ohne besondere Förderung, aber mit flexiblem Zugriff. 

Für Selbstständige sind Schicht 1 (Rürup) und Schicht 3 besonders relevant, da Schicht 2 häufig nicht zugänglich ist. Eine ausgewogene Streuung über alle Schichten reduziert steuerliche und Marktrisiken.

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