Das Drei-Schichten-Modell strukturiert die Altersvorsorge in Deutschland nach steuerlicher Behandlung: Schicht 1 (Basisversorgung) umfasst die gesetzliche Rente und die Basisrente (Rürup-Rente). Beiträge sind weitgehend steuerlich absetzbar, Leistungen nachgelagert steuerpflichtig.
Schicht 2 (Zusatzversorgung) umfasst die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die Riester-Rente. Gefördert durch steuerliche Vergünstigungen oder staatliche Zulagen.
Schicht 3 (private Vorsorge) umfasst kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sowie Fondssparpläne ohne besondere Förderung, aber mit flexiblem Zugriff.
Für Selbstständige sind Schicht 1 (Rürup) und Schicht 3 besonders relevant, da Schicht 2 häufig nicht zugänglich ist. Eine ausgewogene Streuung über alle Schichten reduziert steuerliche und Marktrisiken.