Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei zwei oder mehr Versicherern gleichzeitig versichert ist.
Im Schadensfall darf der Versicherungsnehmer nicht doppelt entschädigt werden. Er soll durch die Versicherung nicht besser gestellt werden als ohne Schaden (Bereicherungsverbot). Die Versicherer teilen sich die Entschädigung im Verhältnis ihrer Versicherungssummen.
Eine Doppelversicherung muss dem Versicherer angezeigt werden. Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer leistungsfrei werden. Für Unternehmen, die mehrere Versicherungsverträge halten, ist es wichtig, Doppelungen zu identifizieren und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Makler kann dabei helfen, den Versicherungsschutz zu konsolidieren.