Bei einer Direktzusage verpflichtet sich dein:e Arbeitgeber:in unmittelbar und persönlich, dir im Alter eine bestimmte Rente zu zahlen, ohne externe Versicherung oder Versorgungseinrichtung. Die Mittel werden intern gehalten, dein:e Arbeitgeber:in bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz.
Das bietet dem Unternehmen steuerliche Vorteile, weil die Rückstellungen das steuerpflichtige Ergebnis mindern. Allerdings trägt der Arbeitgeber:in das volle Finanzierungs- und Langlebigkeitsrisiko.
Im Insolvenzfall bist du als Arbeitnehmer:in über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Die Direktzusage wird oft durch eine Rückdeckungsversicherung flankiert, bei der der Arbeitgeber:in eine Versicherung abschließt, um das Risiko abzusichern. Für Geschäftsführer:innen und Gesellschafter-Geschäftsführer:in ist die Direktzusage ein steuerlich sehr interessantes Instrument zur Altersabsicherung.