Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine besondere Regelung in Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte und Soldaten. Sie stellt sicher, dass die BU-Rente bereits dann ausgezahlt wird, wenn die:der Versicherte:r offiziell in den Ruhestand versetzt wird — also dienstunfähig ist — auch wenn die strengen Kriterien der versicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeit noch nicht erfüllt wären.
Ohne diese Klausel müsste ein verbeamteter Lehrer zum Beispiel nachweisen, dass er nicht mehr in der Lage ist, 50 Prozent seiner Tätigkeit auszuüben, selbst wenn der Dienstherr ihn bereits in den Ruhestand geschickt hat. Mit der Dienstunfähigkeitsklausel gilt die Dienstunfähigkeitsentscheidung des Dienstherrn als ausreichender Nachweis.
Für Beamte ist diese Klausel deshalb ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal beim Vertragsabschluss. Die Klausel wird als echte Dienstunfähigkeitsklausel bezeichnet, wenn sie das Urteil des Dienstherrn ohne weitere Prüfung akzeptiert.