Deckungszusage

Eine Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass ein bestimmter Schaden oder eine bestimmte Situation vom Versicherungsschutz umfasst ist. Sie wird häufig im Vorfeld einer geplanten Aktion eingeholt, z.B. bevor ein Rechtsstreit eingeleitet wird (bei Rechtsschutzversicherung) oder bevor eine aufwendige Reparatur beginnt (bei Sachversicherung). 

Der/die Versicherungsnehmer:in hat in bestimmten Konstellationen einen Anspruch auf Deckungszusage. Verweigert der Versicherer diese zu Unrecht, kann er auf Freistellung geklagt werden. Im Haftpflichtbereich erteilt der Versicherer nach Prüfung des Schadenfalls entweder eine Deckungszusage oder -ablehnung. Wer vor größeren Ausgaben steht, die möglicherweise versichert sind, sollte immer zuerst eine Deckungszusage einholen.

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