Die Business Judgment Rule ist ein aus dem US-amerikanischen Recht stammendes Prinzip, das auch im deutschen Recht (§ 93 AktG) anerkannt ist und analog auf GmbH-Geschäftsführer angewendet wird. Es besagt, dass unternehmerische Ermessensentscheidungen nicht zu einer persönlichen Haftung führen, wenn du zum Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise annehmen durftest, auf Basis angemessener Informationen und zum Wohl der Gesellschaft zu handeln. Die Regel schützt dich also vor dem Vorwurf der Pflichtverletzung, wenn eine Entscheidung im Nachhinein als falsch eingestuft wird — solange der Entscheidungsprozess selbst sorgfältig war.
Wichtig: Die Business Judgment Rule greift nicht bei Interessenkonflikten, vorsätzlichem Handeln oder klaren Gesetzesverstößen. Sie stellt keine Generalabsolution dar, sondern setzt voraus, dass du dokumentieren kannst, wie und auf welcher Grundlage du entschieden hast.