Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat eines Unternehmens, die verbindlich für alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb gilt. Sie hat den Charakter eines innerbetrieblichen Gesetzes und geht einzelvertraglichen Regelungen in vielen Bereichen vor. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
In der betrieblichen Altersvorsorge spielt die Betriebsvereinbarung eine zentrale Rolle: Wenn ein Unternehmen das Opting-out-Modell einführen möchte — also Arbeitnehmer:innen automatisch in die bAV einschreibt —, muss dies zwingend in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Betriebsvereinbarung legt dann fest, welcher Beitrag automatisch umgewandelt wird, wie der Widerspruchsprozess funktioniert und welche Fristen gelten.
Auch allgemeine bAV-Systeme, Gehaltserhöhungsmodelle oder besondere Versorgungsregelungen werden häufig per Betriebsvereinbarung eingeführt und angepasst. Ohne Betriebsrat (wie es in vielen kleineren Unternehmen und Startups der Fall ist) können entsprechende Regelungen alternativ in einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit jede:r Arbeitnehmer:in oder in einem Tarifvertrag verankert werden.