Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung greift, wenn Behörden einen Betrieb aufgrund von Infektionskrankheiten oder Seuchengefahren nach dem Infektionsschutzgesetz zwangsweise schließen. Sie entschädigt typischerweise den Umsatzausfall für einen vereinbarten Zeitraum sowie laufende Kosten. 

Besonders für Gastronomiebetriebe, Hotels, Veranstaltungsstätten und Lebensmittelbetriebe ist sie relevant. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Versicherungsschutz und tatsächliche Deckung stark von den Vertragsbedingungen abhängen. Viele Policen enthielten Einschränkungen für behördliche Flächenschließungen.

Beim Abschluss sollte genau auf den versicherten Erregerkreis und die Definition des Versicherungsfalls geachtet werden.

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