Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter (also von Kunden, Lieferanten, Passanten oder anderen Personen), die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. 

Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden ab und übernimmt sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch berechtigte Schadensersatzzahlungen. 

Für faktisch jedes Unternehmen ist die Betriebshaftpflicht eine Grundvoraussetzung des Versicherungsschutzes: Selbst ein kleiner Missgeschick — ein Kunde stolpert über ein Kabel im Büro — kann ohne Versicherung zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

Die Betriebshaftpflicht ist ausdrücklich für Schäden durch das Unternehmen an Dritten konzipiert und deckt keine Eigenschäden oder Schäden durch eigene Mitarbeiter untereinander. Je nach Branche und Tätigkeitsprofil gibt es spezielle Erweiterungen, etwa für Umweltschäden, Tätigkeitsschäden oder IT-Risiken. 

Die Betriebshaftpflicht ist oft die erste Versicherung, die Investoren und Geschäftspartner beim Vertragsabschluss nachfragen.

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