Berufsunfähigkeitsrente (Besteuerung)

Die steuerliche Behandlung der BU-Rente hängt davon ab, wie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich behandelt wurden. 

Bei einer selbstständigen BU-Versicherung, deren Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt werden, wird die Rente im Leistungsfall nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Das ist ein gesetzlich festgelegter niedriger Prozentsatz, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt und in der Regel weit unter dem vollen Einkommensteuersatz liegt. 

Bei einer BU-Zusatzversicherung, die an eine Basisrente (Rüruprente) gekoppelt ist, werden die Beiträge vollständig als Sonderausgaben abgesetzt. Im Gegenzug ist die BU-Rente im Leistungsfall voll steuerpflichtig wie eine normale Rente. 

Für Beamte und Angestellte mit BU-Schutz über die bAV gilt eine nachgelagerte Besteuerung nach dem Einkommensteuersatz im Rentenalter. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab und sollte im Rahmen einer umfassenden Steuerplanung berücksichtigt werden.

Für den Gründerfinanz Newsletter anmelden
Melde dich für unseren Newsletter an und erhalte Informationen zu aktuellen Versicherungsthemen, die für dich oder dein Unternehmen relevant sind.